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   BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97   

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https://dejure.org/1997,2515
BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97 (https://dejure.org/1997,2515)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1997 - 1 B 34.97 (https://dejure.org/1997,2515)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1997 - 1 B 34.97 (https://dejure.org/1997,2515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1
    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (141)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
    Die Klägerin beruft sich unter anderem auf ein Urteil des beschließenden Senats vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 62.65 - (BVerwGE 24, 38 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62.65] = Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 22 = GewArch 1966, 200) und vermißt in der angefochtenen Entscheidung eine tragfähige Prognose, daß sie in Zukunft ihr Gewerbe nicht ordnungsgemäß betreiben werde.

    Demzufolge muß im Sinne der Fragestellung der Klägerin die "Prognose" gestellt werden, ob der Gewerbetreibende künftig das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben werde oder nicht (vgl. BVerwGE 24, 38 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62.65] ).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
    Ob sie im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts abgelaufen war, auf den die Klägerin offenbar abhebt, ist unerheblich, weil die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung maßgebend ist (vgl. auch Beschluß vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59 = GewArch 1995, 377).
  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74

    Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
    Die Klägerin meint offenbar die Urteile vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - (BVerwGE 49, 154) und - BVerwG 1 C 44.74 - (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - 1 C 44/74]).
  • BayObLG, 08.02.1994 - 3 ObOWi 3/94
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
    Darauf kam es nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts aber nicht an, so daß hierzu auch kein Beweis erhoben werden mußte .Das Verwaltungsgericht, auf dessen Ausführungen sich das Berufungsgericht bezieht, hat sich die Ausführungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in dem Beschluß vom 8. Februar 1994 (3 ObOWi 3/94) zu eigen gemacht und ist damit davon ausgegangen, daß ein in unmittelbarer Umgebung erheblicher Verschmutzungen zum Verkauf vorrätig gehaltenes Lebensmittel Ekel oder Widerwillen auslöst, auch wenn aufgrund des geschlossenen Kreislaufs zwischen Ölvorratstanks und der Abfüllanlage eine Verschmutzung des Speiseöls beim Abfüllvorgang selbst ausgeschlossen werden könne.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
    Danach ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, daß er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - BVerwG 1 C 146.80] ).
  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74

    Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
    Die Klägerin meint offenbar die Urteile vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - (BVerwGE 49, 154) und - BVerwG 1 C 44.74 - (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - 1 C 44/74]).
  • BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63

    Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
    Die Klägerin meint damit, wie ihre weiteren Ausführungen ergeben, den Beschluß in dem Verfahren - BVerwG 7 B 159.63 - (Buchholz 451.40 § 12 GastG Nr. 5 = GewArch 1964, 113).
  • VG Neustadt, 06.09.2017 - 5 K 783/16

    Berechtigtes Interesse zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Die Kammer darf von diesen Feststellungen ausgehen, da der Kläger Besonderheiten nicht vorgetragen hat und gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen des Landgerichts Frankenthal in dem geführten Zivilprozess nicht ersichtlich sind (vgl. für den Strafprozess BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 34/97 -, GewArch 1997, 242; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 19 CS 06.2210 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 12 ME 142/16 -, juris zur Bindung an Strafurteile bei der Entziehung der Fahrerlaubnis).
  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer

    Das Gewährbieten erfordert eine Prognose aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen auf das wahrscheinliche zukünftige Verhalten des Gewerbetreibenden (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 34/97 -, GewArch 1997, 243).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15.4.2015 - 8 C 6.14 -, BVerwGE 152, 39 = juris, Rn. 14, und Beschluss vom 26.2.1997 - 1 B 34.97 -, GewArch 1997, 242 = juris, Rn. 8, m. w. N., sowie Urteil vom 28.4.2010 - 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1 = juris, Rn. 16.
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